Infos


Vorschießen gem. SpO des DSB

0.9.4 Vorschießen
Wird ein Schütze oder Mitarbeiter am Tag der Landesmeisterschaft vom DSB oder vom eigenen Landes-
verband benötigt, so ist ihm Gelegenheit zu geben, unter Aufsicht des Landesverbandes vorzuschießen.
Bei Sommerbiathlon kann an einer anderen Landesmeisterschaft teilgenommen werden. Diese Teilnahme
muss vorher gemeldet werden.
Für die Kreis-, Gau- und Bezirksmeisterschaften gilt in Bezug auf den Landesverband und des eigenen
Bedarfes dieselbe Regelung.
Das Vorschießen ist vom Schützen zu beantragen.


Info WSV zu Startberechtigung / Ausweis

Starterklärungen, die zur Teilnahme an Vereins-, Kreis-, Bezirks-, Landes- oder Deutschen Meisterschaften berechtigen, müssen vom Sportschützen bis spätestens 30. September mit dem Schützenausweis in der WSV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Später eingehende Starterklärungen können für das kommende Sportjahr leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Abrechnung und Versand der geänderten Ausweise erfolgen stets über den Verein und sind vom Schützen zu erstatten.

Auf dem Ausweis steht der Erstverein. Ist ein Schütze für einen weiteren Verein startberechtigt, so steht dieser Verein mit der zum Start berechtigten Disziplinnummer unter dem Erstverein.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Email