Infos


Vorschießen gem. SpO des DSB

Punkt 0.9.4: Ein Vorschießen für Schützen ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Ärztliche Termine, die beim Meldeschluß zur Meisterschaft angeordnet sind.
Religiöse oder gleichgestellte Veranstaltungen für die betroffene Person oder Angehörige 1.Grades, die beim Meldeschluß zur Meisterschaft bekannt sind.
Berufliche Unabkömmlichkeit, die beim Meldeschluß zur Meisterschaft bekannt ist.
Verfahren des Vorschießens für Schützen gem Regeln 0.9.4.1 SpO


Info WSV zu Startberechtigung / Ausweis

Starterklärungen, die zur Teilnahme an Vereins-, Kreis-, Bezirks-, Landes- oder Deutschen Meisterschaften berechtigen, müssen vom Sportschützen bis spätestens 15. Oktober mit dem Schützenausweis in der WSV-Geschäftsstelle eingereicht werden. Später eingehende Starterklärungen können für das kommende Sportjahr leider nicht mehr berücksichtigt werden.

Abrechnung und Versand der geänderten Ausweise erfolgen stets über den Verein und sind vom Schützen zu erstatten.

Auf dem Ausweis steht der Erstverein. Ist ein Schütze für einen weiteren Verein startberechtigt, so steht dieser Verein mit der zum Start berechtigten Disziplinnummer unter dem Erstverein.


Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per Email